Sonntag, 28. April 2013

Gründe für die Nutzung eines Prepaidsystems

Das Konzept der Guthabenkarte hat für den Anbieter den Vorteil, dass er seine Dienstleistungen zur Verfügung stellen kann, ohne dem Kunden Kredit gewähren zu müssen (siehe Postpaid). Darüber hinaus gewährt der Kunde dem Kartenherausgeber in Form des Guthabens ein zinsloses Darlehen, welches Gutscheinen ähnlich bei einigen Anbietern bei Nichtnutzung verfällt.

Als Ersatz für Bargeld, z. B. in Kantinen oder Warenverkaufsautomaten ermöglichen die Guthabenkarten dem Anbieter die Handhabung von Münzgeld einzusparen, somit den Verkauf zu beschleunigen und insbesondere bei Kaufautomaten auf Münzprüfung und Wechselgeldbevorratung zu verzichten.
Im Mobilfunkbereich [Bearbeiten]

Die Entscheidung eines Kunden für einen Prepaidtarif kann mehrere Gründe haben wie z. B. wenn sich der Kunde ein festes Kostenlimit setzen, der korrekten Abrechnung von Gesprächen bei Mobiltelefonlaufzeitverträgen misstraut, von den häufig günstigeren Tarifen im Vergleich zu einem herkömmlichen Mobiltelefonlaufzeitverträgen profitieren oder eine übliche Mindestvertragslaufzeit bei Mobiltelefonlaufzeitverträgen umgehen will.

Da gemäß „Taschengeldparagraphen“ im BGB Mobilfunkverträge mit Jugendlichen unter 18 Jahren unwirksam sind und gezahlte Rechnungsbeträge zurückgefordert werden könnten, wird ein solches Risiko mit diesem System ausgeschlossen.

Die „Unkompliziertheit“, die auch Spontankäufe begünstigt, und die Tatsache, dass Prepaidkarten für Kunden ohne eigenes Einkommen oder mit negativen Schufa-Einträgen häufig die einzige Möglichkeit zur Mobilfunknutzung darstellen, ermöglicht es Anbietern, für identische Leistungen bei Prepaid-Systemen höhere Preise in Rechnung zu stellen als bei der Rechnungslegung in Laufzeitverträgen.

Der Anbieter kann seine Kosten minimieren bei der Verwaltung der Kundenbeziehung durch die Reduzierung auf das von der Telekommunikationsüberwachungsverordnung gesetzlich vorgeschriebene Maß. In der Regel werden für Prepaiddienste keine Kundenrechnungen angeboten.

Quelle: Wikipedia

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